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Schienenfahrzeuge, Wagen und Lokomotiven mussten bislang in jedem europäischem Land eigene Verfahren durchlaufen, um zugelassen zu werden. Jetzt kommt Grünes Licht vom Bundesamt für Verkehr für eine engere Zusammenarbeit mit der Europäischen Eisenbahn-Agentur. Das vereinfacht die Sache.

Im Jahr 2019 hatte die EU im Rahmen der «technischen Säule» eines Eisenbahnpakets das Zulassungsverfahren für neues Rollmaterial europaweit harmonisiert und vereinfacht. Seither ist die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) für die Zulassung von Eisenbahnwagen und Lokomotiven im grenzüberschreitenden Verkehr zuständig.

«Die Schweiz und die EU haben gemeinsam ein grosses Interesse daran, dass der grenzüberschreitende Eisenbahnverkehr möglichst reibungslos und hindernisfrei funktioniert», heisst es dazu in Bern. Darum habe der Bundesrat entschieden, die technische Säule des vierten EU-Eisenbahnpakets schrittweise in das schweizerische Recht zu übernehmen. Auf diese Weise sinke für schweizerische Unternehmen im grenzüberschreitenden Verkehr der administrative Aufwand erheblich.

BAV-Chef Peter Füglistaler. Foto: BAV

Dies war das Ergebnis eines aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie im Rahmen einer Video-Konferenz stattfindenden Treffens des Gemischten Landverkehrsausschusses. Präsidiert wurde die Sitzung von Kristian Schmidt, Direktor für Landverkehr bei der Europäischen Kommission. Die Schweizer Delegation stand unter der Leitung von Peter Füglistaler, Direktor des Bundesamts für Verkehr (BAV).

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