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WWW.LOGISTICSINNOVATION.ORG

Das Online-Magazin für die Schweiz, die EU und den Rest der Welt


16. Januar 2026

Die Ungarischen Staatsbahnen haben nach eingehender Prüfung der Umrüstungsanforderungen und  Kriterien für die erneute Zulassung in Ungarn eine Gelenktriebwagen-Flotte von 93 GTWs von Thurbo als ideale Lösung identifiziert, um den gestiegenen Bedarf der Magyaren an Rollmaterial zu decken.

16. Januar 2026

SSI Schäfer fühlt sich weiterhin in besonderem Masse der Cyber-Sicherheit verpflichtet – und in diesem  Zusammenhang auch der ausdrücklichen Absicherung von Fernzugriffen für Wartung und Support - durch  eine Virtual Desktop-Infrastruktur, Zwei-Faktor-Identifizierung und privilegierte Zugangssysteme. 

16. Januar 2026

Schnell folgen in Zeiten wie diesen die Ämterwechsel in Führungspositionen. Bereits Ende 2025 hat Bernhard Osburg die Leitung des Geschäftsbereichs Güterverkehr der Deutschen Bahn übernommen und ist nun immerhin auch schon wieder seit zwei Monaten Vorstandsvorsitzender der DB Cargo. Osburg (57) war zuvor in Vorstands- und Führungsfunktionen bei thyssenkrupp tätig.

16. Januar 2026

Bei Interroll dreht sich wieder das Personalkarrussell. Ayhan Demirel, erst seit Ende 2024 Chief Operating Officer (COO) des weltweit aktiven Fördertechnik-Anbieters aus dem Tessin, hat das Unternehmen wieder verlassen, Johannes Van Der Beek ist als Chief Technology Officer (CTO) zurückgetreten. Für ihn kommt Ulrich Engenhardt.

15. Januar 2026

Nicht auf Bestrebungen von US-Präsident Donald Trump, sich Grönland einzuverleiben, sondern in der arktischen Region Alta in Norwegen hat der Hersteller von Zutrittssystemen Dormakaba ein aussergewöhnliches Pilotprojekt für Zugangslösungen unter extremen klimatischen Bedingungen gestartet.

15. Januar 2026

Die BVL hat in der Reihe «Trends und Strategien» eine Studie unter dem Titel «Zukunftsfähig durch digitale, nachhaltige und resiliente Wertschöpfungsketten» veröffentlicht. Geboten werden vor allem Einblicke in Cybersicherheit und die Digitalisierung von Geschäftsprozessen.

14. Januar 2026

Sozusagen der «Tiger» unter den Paletten-Shuttle-Systemen kommt dieser Tage von dem im irischen Monaghan beheimateten Unternehmen Moffett. SSI Schäfer hat jetzt eine Partnerschaft mit dem Automationsanbieter geschlossen, um dessen 4-Wege-Shuttle-Technologie mit der globalen Integrations Kompetenz von SSI Schäfer zu verknüpfen.

14. Januar 2026

Zu saisonalen Stosszeiten - beispielsweise Weihnachten - kommt es auf fehlerfreie, schnelle Kommissionierung an, um Lieferzeiten einhalten zu können. Moderne Pick-by-Light Systeme erlauben die flexible Anpassung gut in Kombination mit einfachen Lösungen. Zum Beispiel einem Kommissionierwagen.

13. Januar 2026

Mit ambitionierten Nachhaltigkeitszielen gilt Galliker als Vorbild in der Transportbranche. Im Interview  erklärt Corinne Galliker den bevorstehenden Auftritt an der «Logistics & Automation» in Bern, und weshalb der Mensch in  der neuen Galliker Academy World auch künftig im Mittelpunkt steht. 

13. Januar 2026

Der Lebensmitteleinzelhändler Axfood und Witron haben im schwedischen Bålsta ein Omnichannel- Verteilzentrum realisiert, aus dem mehr als 1500 Filialen, Tausende von Endkunden via Click + Collect  sowie Home-Delivery mit über 22.000 Trocken-, Frische- und Tiefkühl-Artikeln bedient werden. 



AGB'S


WAGNER Schweiz AG






AGB'S

12. April 2021

 Vertragliche Bestimmungen bei Bannerwerbung bei «Logisticsinnovation.org»

Nachfolgend wird die Logisticsinnovation Schmid als «Anbieter» und der Kunde als «Kunde» genannt.

1. Bannerschaltung
Der Anbieter betreibt eine Website, auf welcher einen Werbeplatz sog. Banner dem Kunden derart zur Verfügung stellt, dass auf dem Werbeplatz eine vom Kunden zur Verfügung gestellte Grafik oder Video angezeigt wird. Positionierung und die genaue Seite auf der Website des Anbieters, auf welcher das Banner eingeblendet werden soll, wird in dem in der Anlage beigefügten Ausdruck der Website festgelegt.

2. Art und Grösse des Banners
Bei den Werbebanner handelt es sich um statische oder dynamische Banner. Grösse des Banners:
«Medium Rectangle» ca. (Höhe 300 × Breite 250) oder nach Vereinbarung mit dem Anbieter.
Die, das Banner enthaltende Datei, wird der Kunde dem Anbieter spätestens 7 Tage vor der beabsichtigten Schaltung zukommen lassen. 

3. Laufzeit und Vergütung
Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam. Als Beginn der Leitungsverpflichtung (Nutzungsbeginn) wird folgender Tag der Bereitstellung der Leistung vereinbart:
- Die Mindestlaufzeit richtet sich nach den vereinbarten Bestimmungen gemäss Offerte und oder Rechnung an den Kunden.
- Die Preise sind gültig nach den Daten in der ausgestellten Rechnung,
- Sie verlieren mit der Bekanntmachung neuer Preise für Neuabschlüsse dieser Verträge ihre Gültigkeit.

- Die Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7,7%.
- Die Laufzeit der Bannerwerbung wird in der Offerte und oder Rechnung festgelegt.

4. Die Banner soll auf folgenden Seiten stehen
Zb: https://www.logisticsinnovation.org/ 
"Kategorie und Unterkategorie" plus Position in den Kategorien. Endgültige Positionen sind auf der Rechnung an den Kunden ersichtlich)


5. Fälligkeiten der Entgelte für Bannerwerbung
Die vereinbarten Kosten für die Bannerwerbung wird per separater Rechnung auf das Konto der Logisticsinnovation Schmid IBAN CH75 0900 0000 1557 2288 7 überwiesen.
Die Entgelte für Bannerwerbung sind im Voraus zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist der Anbieter berechtigt, die Bannerschaltung zu deaktivieren und den Werbeplatz anderweitig zu vererben. Die Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt hiervon unberührt.


6. Mögliche Kündigung vom Vertrag
Der Vertrag kann aus wichtigem Grunde gekündigt werden. Auf Seite des Anbieters liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn:
- Der Kunde seine Zahlungsverpflichtung trotz angemessener Fristsetzung verletzt.
- Das geschaltete Banner Rechte Dritter verletzt, und dies trotz Abmahnung nicht behoben wird. 

Auf Seiten des Kunden liegt ein wichtiger Grund insb. vor, wenn:
- Das Banner trotz angemessener Fristsetzung nicht zum vorgesehenen Termin geschaltet wird.
- Der Link nicht aktiviert wird.


7. Gewährleistung und Haftung
Der Anbieter haftet nicht für die Ereignisse, welche ausserhalb seines Einflussbereiches anzusiedeln sind. Hierzu zählt insbesondere die Funktionsfähigkeit der Ausfall der Website Seiten des Providers. Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters.


8. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde wird die Zielseite während der gesamten Laufzeit des Vertrages abrufbar halten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so ist der Anbieter berechtigt, den Link nicht das Banner zu löschen. Der Kunde bleibt trotzdem zur vollen Vergütung verpflichtet. Der Kunde sichert dem Anbieter zu, dass das verwendete Banner frei von Rechten Dritter- insb. Urheberrechte und andere gewerbliche Schutzrechte ist und auch nicht rechtverletzend ist. Sollte gegen den Anbieter, gleichwohl eine Rechtverletzung geltend gemacht werden, so hat der Kunde den Anbieter von allen Ansprüchen, auch die Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen. Sollte der Kunde nachträglich feststellen, dass der Werbebanner geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verletzt, so wird der Kunde den Anbieter hiervon unverzüglich unterrichten. Soweit eine Rechtverletzung von dritter Seite geltend gemacht wird, kann der Anbieter nach eigenem Ermessen darüber befinden, ob er das Banner löscht, soweit der Kunde dem Anbieter nicht zuvor einen Betrag zur Verfügung gestellt hat, welcher die drohenden Kosten abfängt. Im Falle der Löschung bleibt der Kunde zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet.


9. Besondere Bestimmungen für Server-Leistungen
Für den Fall von Störungen bei der Vertragsabwicklung, die in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen, wird der Anbieter alle angemessenen wirtschaftlich vertretbaren Massnahmen ergreifen, um schnellstmöglich die vollständige Verfügbarkeit der Bannerwerbung wiederherzustellen. Den Vertragspartnern ist bekannt, dass die inhaltliche Gestaltung und Pflege der angeschlossenen Websites ausschliesslich im Verantwortungsbereich des Anbieters liegt. Das LI-Portal gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware und/oder Hardware (z. B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste oder durch einen Ausfall des Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Erkennt der Kunde eine technische Störung, so wird er der Anbieter unverzüglich informieren. Die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieser Daten trägt der Kunde.


10. Schadensersatz
Ansprüche auf Schadensersatz aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, unerlaubte Handlung und Schadensersatz wegen Nichterfüllung stehen dem Kunden nur zu, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner leitenden Angestellten, gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Bei Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung gilt dies nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Kunden gegen das Risiko solcher Schäden absichern sollte. Die Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt auch nicht für die Verletzung von Kardinalpflichten.


11. Schlussbestimmungen
Nebenabreden oder Änderungen von Klauseln bedürfen der Schriftform. Sonstige Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Sollte einer der Vertragspunkte rechtlich unwirksam sein oder werden, so soll er durch eine rechtswirksame Formulierung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Sinne, der rechtlich unwirksamen am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aarau.
10.12.2020, Rupperswil




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