Die deutsche Bundesnetzagentur, die sich als «unabhängige Transport-Kontrollinstanz» für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Bahnen sieht, hat das Verfahren zur Zertifizierung der russischen Gaspipeline in der Ostsee vorläufig ausgesetzt. Der Betrieb, heisst es, müsse nach deutschem (nicht nach schweizerischem...) Recht organisiert sein.
Die Bundesnetzagentur, so verlautet es aus Bonn, sei n»ach eingehender Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Zertifizierung eines Betreibers der Leitung Nord Stream 2 nur dann in Betracht kommt, wenn der Betreiber in einer Rechtsform nach deutschem Recht organisiert» sei. Die Nord Stream 2 AG hat ihren Sitz bekanntlich im schweizerischen Zug. Sie hatte sich entschlossen, nicht die bestehende Gesellschaft umzuwandeln, sondern eine Tochtergesellschaft nach deutschem Recht «nur für den deutschen Teil der Leitung» zu gründen. Diese Tochtergesellschaft sollte dann Eigentümerin des deutschen Teilstücks der Pipeline werden und dieses betreiben.
Das Zertifizierungsverfahren soll jetzt so lange ausgesetzt bleiben, bis die Übertragung der wesentlichen Vermögenswerte und personellen Mittel auf die Tochtergesellschaft abgeschlossen ist und die Bundesnetzagentur in der Lage sei, die neu vorgelegten Unterlagen der Tochtergesellschaft als neuer Antragstellerin auf ihre Vollständigkeit hin zu prüfen.
Fotos: Allseas
Wenn die Voraussetzungen erfüllt seien, könne die Bundesnetzagentur ihre Prüfung «innerhalb des verbleibenden Restes der vom Gesetz vorgesehenen viermonatigen Frist fortsetzen, einen Entscheidungsentwurf erstellen und wie durch Binnenmarktrecht vorgesehen der Europäischen Kommission zur Stellungnahme zu übermitteln».
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie die Europäische Kommission seien im Vorfeld entsprechend informiert worden.
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