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Mögliche Pilotvorhaben skizziert haben nach einer Anfrage aus Bern bereits die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Genf, Jura, Thurgau (Frauenfeld), Wallis und Zug sowie die Städte Bern, Biel/Bienne, Delémont und Zürich. Jetzt gab der Bundesrat grünes Licht zur Förderung von Konzepten zu einem «Mobility Pricing».

Das auf zehn Jahre befristete Bundesgesetz soll es erlauben, neuartige Preissysteme zur Beeinflussung der Verkehrsnachfrage und des Mobilitätsverhaltens sowohl im motorisierten Individualverkehr als auch im öffentlichen Verkehr zu erproben und jetzt in die Vernehmlassung gehen. Mit dem Gesetz soll zudem die Grundlage geschaffen werden, damit der Bund Pilotprojekte finanziell unterstützen kann. Denn die Erkenntnisse daraus können gesamtschweizerisch von Interesse sein, etwa hinsichtlich der Akzeptanz von Mobility-Pricing in der Bevölkerung.Der Kanton Genf hatte darauf hingewiesen, dass die Nachfrage nach Mobilität im Kanton aufgrund der dynamischen Entwicklung der Region in den vergangenen Jahren drastisch zugenommen habe: Der Strassenverkehr sei seit 2005 um 25 % gestiegen, der öffentliche Verkehr (ÖV) gar um 50 %. Der Staatsrat ging schon 2016 davon aus, dass die bis dato geplanten Verbesserungen im Verkehrssystem nicht ausreichen, um die Nachfrage in Zukunft zu bewältigen. Ein Road Pricing und eine gleichmässigere Ausnutzung des ÖV würden angestrebt und könnten somit zusätzlich finanziert werden. In Arbeit war bereits ein «Programme d’études sur le péage urbain» .

Im Tessin verzeichnete der Kanton in zurückliegenden ein durchschnittliches Ver-kehrswachstum von jährlich rund 2-3 % auf den Autobahnen und 1 % auf den Kantonsstrassen. Insbesondere der auf Grenzgänger zurückzuführende Grenzverkehr habe stark zugenommen. Dort ist eher von Tarifsenkungen im ÖV die Rede (zum Beispiel tiefere Tarife in den Randzeiten, gleiche Tarife wie heute in den Spitzenzeiten).

Der Kanton Zug kämpft gemäss eigenen Aussagen besonders während der bekannten «Stosszeiten» mit zunehmenden Verkehrsproblemen. Die Verkehrsprobleme seien u. a. auch Ausdruck davon, dass der Kanton Zug im Verhältnis zur Wohnbevölkerung (122134) über sehr viele Arbeitsplätze (103270) verfüge. Dieser Umstand führe zu einer grossen Anzahl «Zupendler» (35400) im Verhältnis zu den «Wegpendlern» (17700). Zur Lösung der Verkehrsprobleme stünden für den Kanton Zug die «Leistungssteigerung und der Ausbau bestehender Infrastrukturen vor dem Bau von neuen grossräumigen Verkehrsstrassen». Auch «Verkehrs-Lenkung und Steuerung» würden diskutiert.

Der jeweilige Kanton muss beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine Genehmigung einholen. Projekte mit Freiwilligen können auch von interessierten Organisationen durchgeführt werden.
Das UVEK sei daran, die dazu eingereichten Projektideen mit den interessierten Kantonen, Gemeinden und Städten zu bereinigen und zu konkretisieren. Gestützt darauf werden als nächstes für einige dieser Projektskizzen Machbarkeitsstudien durchgeführt. Die Phase der Vernehmlassung dauert bis zum 17. Mai.

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